Privathaftpflichtversicherung, Gefälligkeitshandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Gefälligkeitshandlung<br />


Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschaden besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''.
Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschaden besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''.
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Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:<br />
Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:<br />


* beim Umzug helfen,<br />
- beim Umzug helfen,<br />
* Blumen gießen,<br />
- Blumen gießen,<br />
* Garten bewässern,<br />
- Garten bewässern,<br />
* Tiere hüten,<br />
- Tiere hüten,<br />
* Haus hüten,<br />
- Haus hüten,<br />
* bei der Renovierung helfen,<br />
- bei der Renovierung helfen,<br />
* und weitere.
- und weitere.<br />





Version vom 2. April 2017, 20:29 Uhr

Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschaden besteht keine Schadenersatzpflicht des Helfers. Für Gefälligkeitsschäden besteht i.d.R. Kein Versicherungsschutz.

Das Risiko kann aber optional, bis zu bestimmten Höchstsummen, als Deckungserweiterung mitversichert werden.

Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:

- beim Umzug helfen,
- Blumen gießen,
- Garten bewässern,
- Tiere hüten,
- Haus hüten,
- bei der Renovierung helfen,
- und weitere.


Schlagwort: Gefälligkeit, Gefälligkeitshandlung, Gefälligkeitsschaden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflicht