Krankenversicherung private, Gebührenordnung für Ärzte: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Schlagwort: GOÄ, Gebührenordnung Ärzte, Gebührenverzeichnis für Ärzte | Schlagwort: GOÄ, Gebührenordnung Ärzte, Gebührenverzeichnis für Ärzte | ||
<center>{{bimpimV02}} | |||
. |
Version vom 7. April 2017, 07:34 Uhr
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz
etwas anderes bestimmt ist.
(2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach
den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärzt-
liche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer
medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur
berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht
worden sind.
👁 Siehe auch: Gebührenordnung für Ärzte - Kurzverzeichnis PKV - aktueller Stand 09-2008
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: GOÄ, Gebührenordnung Ärzte, Gebührenverzeichnis für Ärzte
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.