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Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind zum einen in unbegrenzter und zum anderen in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar. | |||
'''Unbegrenzt absetzbar''' sind lediglich Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflichtpflegeversicherung. | |||
'''Begrenzt absetzbar''' sind anderen Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge in unterschiedlicher Höhe. Dabei wird unterschieden zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur Krankenversicherung, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc. | |||
Die Beiträge der folgenden Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden: | Die Beiträge der folgenden Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden: | ||
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