Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Unbegrenzt absetzbar''' sind lediglich Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflichtpflegeversicherung. | '''Unbegrenzt absetzbar''' sind lediglich Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflichtpflegeversicherung. | ||
'''Begrenzt absetzbar''' sind die anderen Vorsorgeaufwendungen. Unterschieden wird zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, | '''Begrenzt absetzbar''' sind die anderen Vorsorgeaufwendungen. Unterschieden wird zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.<br /> | ||
Version vom 9. April 2017, 10:30 Uhr
Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind zum einen in unbegrenzter und zum anderen in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar.
Unbegrenzt absetzbar sind lediglich Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflichtpflegeversicherung.
Begrenzt absetzbar sind die anderen Vorsorgeaufwendungen. Unterschieden wird zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.
- Basisversorgung / unbegrenzt absetzbar
- Basiskrankenversicherung / privat oder gesetzliche Beiträge jeweils begrenzt auf € XXX
- Pflegepflichtversicherung / privat oder gesetzliche Beiträge jeweils begrenzt auf € XXX
- Altersvorsorgeversicherungen / begrenzt absetzbar
- gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge,
- Beiträge zu privaten Rüruprentenversicherungen,
- Beiträge zu Versorgungswerken,
- Beiträge zu Riesterrentenverträgen
- Andere Daseinsvorsorgeversicherungen, Aufwendungen / begrenzt absetzbar
- Arbeitslosenversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
- Krankenzusatz versicherungen
- Pflegeversicherungen
- Unfallversicherungen
- Risiko-Lebensversicherungen
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Hundehaftpflichtversicherung
- Pferdehaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bootshaftpflichtversicherung
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Nicht absetzbar sind
- Kapitallebensversicherungsbeiträge (Absetzbarkeit wurde 2005 gestrichen)
- Kfz-Voll- und Teilkaskoversicherungen
-
XXX ergänzen
- Beruflich bedingte Versicherungen
- Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer können Beiträge i.d.R als Betriebsausgaben ansetzen.
- Betriebs-, Berufshaftpflicht- Vermögensschadensversicherungen,
- Inventar-, Inhaltsversicherungen,
- Gebäudeversicherungen bei gewerblicher Nutzung,
- Bürgschafts-, Kautionsversicherungen
- und weitere.
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