Krankenversicherung gesetzliche, Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2017, 23:20 Uhr
Der Gesundheitsfonds wurde im Jahr 2009 eingeführt. Für alle gesetzliche Krankenkassen gilt seither ein gleicher einheitlicher Beitragssatz der "allgemeine Beitragssatz". Dieser Beitragssatz beträgt im Jahr XXX XXX Die eingenommenen Beiträge werden dem Gesundheitsfonds zugeführt. Hinzu kommt noch der Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Aus dem Gesundheitsfonds werden die einzelnen Krankenkassen bedient.
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Bundeszuschuss
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
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Schlagwort: Gesundheitsfonds