Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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! Leistungsinhalte !! Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) !! Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
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Version vom 21. April 2017, 11:46 Uhr


Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Verein. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall die Privathaftpflichtversicherung nicht ein. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt somit zur wichtigste Grundabsicherung eines Vereins.

Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:

  • die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
  • Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
  • erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)

usw.

Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung können Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert werden. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht auch die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung je Schadensfall zu vereinbaren.


Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert, versicherbar
Plus gelb.png
  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar
Leistungsinhalte Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die dem Satzungszweck dienen Haken gruen.png Haken gruen.png
Beispiel Haken gruen.png Haken gruen.png
Beispiel Haken gruen.png Haken gruen.png
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Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine