Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
- Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der '''Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden'''. | - Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der '''Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden'''. | ||
:Der einfache Diebstahl '''ist i.d.R. nicht versichert'''. | :Der einfache Diebstahl '''ist i.d.R. nicht versichert'''. | ||
Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen. | Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen. |
Version vom 23. April 2017, 15:23 Uhr
Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.
- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses).
- Der Einbruchdiebstahl ist versichert.
- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu.
- Die Beraubung ist versichert.
- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden.
- Der einfache Diebstahl ist i.d.R. nicht versichert.
Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen.
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl