Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.
'''Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:<br />'''
'''Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:<br />'''



Version vom 23. April 2017, 16:42 Uhr

Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.

Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:

  • der Importeur,
  • der Quasi-Hersteller (bringt seinen Namen am Produkt an),
  • der Hersteller eines Teilprodukts,
  • der Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.


Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.

👁 Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
Schlagwort: Produkthaftung, Produkt Haftung, Produkthaftpflichtversicherung, Produkt Haftpflichtversicherung, Produzentenhaftpflichtversicherung, Produzentenhaftpflicht, Herstellerhaftpflicht, Hersteller Haftpflicht, Herstellerhaftpflichtversicherung, Hersteller Haftpflichtversicherung