Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar. | |||
'''Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:<br />''' | '''Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:<br />''' | ||
Version vom 23. April 2017, 16:42 Uhr
Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.
Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:
- der Importeur,
- der Quasi-Hersteller (bringt seinen Namen am Produkt an),
- der Hersteller eines Teilprodukts,
- der Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.
Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.
👁 Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
Schlagwort: Produkthaftung, Produkt Haftung, Produkthaftpflichtversicherung, Produkt Haftpflichtversicherung, Produzentenhaftpflichtversicherung, Produzentenhaftpflicht, Herstellerhaftpflicht, Hersteller Haftpflicht, Herstellerhaftpflichtversicherung, Hersteller Haftpflichtversicherung