Versicherungssparten, Spartentrennung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. Oktober 2016, 08:19 Uhr

Versicherungssparten, Spartentrennung

Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen) die Sparten

Lebensversicherungen,
Krankenversicherungen sowie
Schaden- Unfallversicherungen und Rechtsschutzversicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)

Betreiben müssen.


Schlagwort: Versicherungssparte, Versicherungssparten, Spartentrennung, Versicherungsspartentrennung