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Mietkaution: Unterschied zwischen den Versionen

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- die Anlage auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk für den Vermieter vorzunehmen, <br />
- die Anlage auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk für den Vermieter vorzunehmen, <br />
- die Verpfändung eines Sparbuches zu Gunsten des Vermieters<br />
- die Verpfändung eines Sparbuches zu Gunsten des Vermieters<br />
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen.


Sofern der  Vermieter,  nach Ende des Mietverhältnisses keine Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend macht, die Mietkaution einschlieslich Zins und Zinseszins zurückzahlen.




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Schlagwort:  
 
Schlagwort: Mieterkaution, Mieterbürgschaft, Mietkaution stellen, Mietbügschaft stellen




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