45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns und endet ein Jahr später. | |||
Es hat sich praktikabler erweisen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate haben. | |||
Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres. | |||
XXX | XXX |