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Altersvorsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die '''private Altersvorsorge'''  
* Die '''private Altersvorsorge'''  
wird nach dem sog. '''Kapitaldeckungsverfahren''' finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize im Bereich der Riesterrente und Rüruprente geschaffen worden. Zur privaten Altersvorsorge zählen:<br />
wird nach dem sog. '''Kapitaldeckungsverfahren''' finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize im Bereich der Riesterrente und Rüruprente geschaffen worden.<br />
Zur privaten Altersvorsorge zählen:<br />
- Private Kapitalversicherung<br />
- Private Kapitalversicherung<br />
- Private Rentenversicherung<br />
- Private Rentenversicherung<br />
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* Die '''betriebliche Altersvorsorge''' ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems geworden und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeitnehmer durch Hilfs- und Unterstützungskassen
* Die '''betriebliche Altersvorsorge''' ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems geworden und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeitnehmer.
Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das '''grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer''', dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell beteiligt. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auf.
Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das '''grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer''', dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell beteiligt. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auf.
Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine verbindliche finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.  
Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine verbindliche finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.  
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