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Versicherungsvertreter: Unterschied zwischen den Versionen

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:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als  „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet.  
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als  „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet.  


* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine selbstständige
* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig.  
:Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig.  
:Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.
:Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.


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