Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. | Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer. | ||
Version vom 1. Mai 2017, 19:39 Uhr
Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt. Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie. Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw" efolgen und zum anderen bleibt es bei einem offenen Personenkreis.
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer.