Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:


'''Europäische Union'''<br />
'''Europäische Union'''<br />
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer  Bilanzsumme über 43 Mio Euro als Großunternehmen.
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer  Bilanzsumme über 43 Mio als Großunternehmen.


[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EMPFEHLUNG DER  KOMMISSION vom 6.  Mai 2003 betreffend  der Definition  der  Kleinstunternehmen  sowie  der  kleinen  und  mittleren  Unternehmen<br />
[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EMPFEHLUNG DER  KOMMISSION vom 6.  Mai 2003 betreffend  der Definition  der  Kleinstunternehmen  sowie  der  kleinen  und  mittleren  Unternehmen<br />

Version vom 4. Mai 2017, 07:55 Uhr

Quelle: Die folgenden Erläuterungen und Zahlenwerte / Tabellen sind ein Auszug aus Wikipedia

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur. Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden Großunternehmen genannt.

Europäische Union
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio € als Großunternehmen.

[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen

EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen

Typ Anzahl Beschäftigte Umsatzerlös Mio € Bilanzsumme Mio €
Kleinstunternehmen < 10 sowie entweder ≤ 2 oder ≤ 2
Kleine Unternehmen < 50 sowie entweder ≤ 10 oder ≤ 10
Mittlere Unternehmen < 250 sowie entweder ≤ 50 oder ≤ 43

Für eine weitere Unterscheidung zwischen KMU und Großunternehmen existiert eine zusätzliche Empfehlung der EU-Kommission, wonach neben den bisherigen quantitativen nun auch qualitative Merkmale wie die Eigentums- und Entscheidungsverhältnisse mit einbezogen werden.[1] Eigenständigkeit wird durch die Kommission definiert als: das Unternehmen ist weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden (weniger als 25 % Anteile als Anteilseigner oder Anteilgeber).[2] Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn

Das IfM Bonn zieht die folgenden Größenmerkmale zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen heran:[3]

Typ Beschäftigte Umsatzerlös
in Mio. €
Kleinstunternehmen ≤ 9 und ≤ 2
Kleine Unternehmen ≤ 49 und ≤ 10
Mittlere Unternehmen ≤ 499 und ≤ 50
KMU zusammen ≤ 499 und ≤ 50

Schlagwort:

Bim pim v02.png

















-.-.-.-

  1. Martin Kaschny, Matthias Nolden, Siegfried Schreuder: Innovationsmanagement im Mittelstand: Strategien, Implementierung, Praxisbeispiele. Gabler, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-02544-1.
  2. Vorlage:Internetquelle
  3. Vorlage:Internetquelle