Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio | Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio € als Großunternehmen. | ||
[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF | Empfehlung der EU Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF <br /> | ||
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF | |||
''' EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen''' | ''' EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen''' |
Aktuelle Version vom 4. Mai 2017, 07:59 Uhr
Quelle: Die folgenden Erläuterungen und Zahlenwerte / Tabellen sind ein Auszug aus Wikipedia
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur. Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden Großunternehmen genannt.
Europäische Union
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio € als Großunternehmen.
Empfehlung der EU Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF
EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen
Typ | Anzahl Beschäftigte | Umsatzerlös Mio € | Bilanzsumme Mio € | ||
---|---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | < 10 | sowie entweder | ≤ 2 | oder | ≤ 2 |
Kleine Unternehmen | < 50 | sowie entweder | ≤ 10 | oder | ≤ 10 |
Mittlere Unternehmen | < 250 | sowie entweder | ≤ 50 | oder | ≤ 43 |
Für eine weitere Unterscheidung zwischen KMU und Großunternehmen existiert eine zusätzliche Empfehlung der EU-Kommission, wonach neben den bisherigen quantitativen nun auch qualitative Merkmale wie die Eigentums- und Entscheidungsverhältnisse mit einbezogen werden.[1] Eigenständigkeit wird durch die Kommission definiert als: das Unternehmen ist weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden (weniger als 25 % Anteile als Anteilseigner oder Anteilgeber).[2]
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
Das IfM Bonn zieht die folgenden Größenmerkmale zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen heran:[3]
Typ | Beschäftigte | Umsatzerlös in Mio. € | |
---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | ≤ 9 | und | ≤ 2 |
Kleine Unternehmen | ≤ 49 | und | ≤ 10 |
Mittlere Unternehmen | ≤ 499 | und | ≤ 50 |
KMU zusammen | ≤ 499 | und | ≤ 50 |
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- ↑ Martin Kaschny, Matthias Nolden, Siegfried Schreuder: Innovationsmanagement im Mittelstand: Strategien, Implementierung, Praxisbeispiele. Gabler, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-02544-1.
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