Berufshaftpflichtversicherung, Nachhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Kündigung durch den Versicherungsnehmer<br />
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer<br />
- Kündigung durch den Versicherer<br />
- Kündigung durch den Versicherer<br />


* '''Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der Nachhaftungsfrist'''
* '''Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der Nachhaftungsfrist'''

Version vom 6. Mai 2017, 07:04 Uhr

Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Nachhaftungsdeckung. Diese legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz nach Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleibt. Die Nachhaftungsfrist beläuft sich im Regelfall auf 3 bis 5 Jahre, diese ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

  • Beendigungsgründe für die Berufshaftpflichtversicherung sind z.B.

- Wegfall des versicherten Risikos
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch den Versicherer

  • Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der Nachhaftungsfrist

Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Berufshaftpflichtversicherung eingetreten sein und bei Beendigung des Vertrages noch nicht bekannt sein.

  • Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungsfrist

Die Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungszeit ist begrenzt auf den unverbrauchten Anteil der Versicherungssummen des Versicherungsjahres in dem die Berufshaftpflichtversicherung beendet wurde.

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Schlagwort: Nachhaftung, Nachhaftungsversicherung, Nachhaftungszeit


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