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Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. In den nachfolgenden freien Berufen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben: | Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. In den nachfolgenden freien Berufen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben: | ||
- Apotheker<br /> | |||
- Architekten<br /> | |||
- Ärzte<br /> | |||
- Hebammen<br /> | |||
- Ingenieure<br /> | |||
- Notare<br /> | |||
- Rechtsanwälte<br /> | |||
- Sachverständige<br /> | |||
- Steuerberater<br /> | |||
- Versicherungsmakler- bzw.- vermittler<br /> | |||
- Wirtschafts- und Steuerprüfer<br /> | |||
- Baugewerbetreibende<br /> | |||
- Baumeister<br /> | |||
- Betonbohren- und schneiden<br /> | |||
- Erdbau<br /> | |||
- Motorfahrzeuggewerbe<br /> | |||
Abhängig von der Branche ist der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gestaltet. Insbesondere bei der Höhe der Mindestversicherungssummen sind branchenspezifische Unterschiede gesetzlich vorgeschrieben. | Abhängig von der Branche ist der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gestaltet. Insbesondere bei der Höhe der Mindestversicherungssummen sind branchenspezifische Unterschiede gesetzlich vorgeschrieben. |