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Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />
'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />


* '''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 5 VVG geregelt.'''
* '''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 VVG geregelt.'''




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