Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Mai 2017, 11:36 Uhr
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Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,
- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.
Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,
für Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung
Leistungen | Haftpflichtversicherung | Haftpflichtversicherung + Teilkaskoversicherung | Haftpflichtversicherung + Vollkaskoversicherung |
---|---|---|---|
Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 100 Mio. Euro pauschal | 100 Mio. Euro pauschal | 100 Mio. Euro pauschal |
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