Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Mai 2017, 11:36 Uhr

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Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn

  • ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
  • der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
  • ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
  • der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt


Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,

  • für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
  • für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.

Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,

für Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.


Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung


Leistungen Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung + Teilkaskoversicherung Haftpflichtversicherung + Vollkaskoversicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal
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