Kfz Versicherung, Grüne Karte: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.  
Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.  
Unterzeichnerstaaten sind:<br />
Unterzeichnerstaaten sind:<br />
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br />
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br />
- Andorra<br />
- Andorra<br />

Version vom 13. Mai 2017, 02:05 Uhr

Die Grüne Karte ist umgangssprachlich und bezeichnet die Internationale Versichertenkarte für den Kraftverkehr. Diese ermöglicht das Reisen mit dem Fahrzeug in verschiedene Länder mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes ohne eine entsprechende Versicherungsdeckung nach nationalen Recht nachkaufen zu müssen.

Historie

Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. Unterzeichnerstaaten sind:

- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- Andorra
- Serbien

⚠️ Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung. 

Vorteile Grüne Karte

Die grüne Versicherungskarte bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht.
Es werden alle ausländischen Regulierungsbüros aufgeführt, an die der Unfallgegner verwiesen werden kann


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