Kfz Versicherung, Fahrerschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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- behindertengerechte Umbaumaßnahmen<br />
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- Hinterbliebenenrente<br />
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👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung]]  <br />

Version vom 13. Mai 2017, 13:47 Uhr

Das Fahrzeug kann durch eine Vollkaskoversicherung bei selbstverschuldeten Unfällen versichert werden. Für den Fahrer übernimmt das die Fahrerschutzversicherung.

Auf den deutschen Straßen ereignen sich über 2 Mio. Unfälle jährlich, wobei mehr als 0,3 Mio. Personen verletzt werden, davon sind zu 70 % die Fahrer betroffen. Wird der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt, so leistet die Fahrerschutzversicherung bei evtl. vorhandenen Deckungslücken. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Deckungserweiterung der Kfz-Versicherung und wird der Insassenunfallversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz ist für alle berechtigten Fahrer des Fahrzeuges gültig. Leistungen der Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung leistet bei Personenschäden der berechtigten Fahrer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Diese sind im Regelfall analog den Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung des Bereiches Personenschaden. Generell erfolgt die Leistungszahlung der Fahrerschutzversicherung erfolgt nur dann, wenn kein anderer Leistungserbringer dafür einsteht.

Hierzu zählen:

- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
- benötigte Haushaltshilfe nach dem Unfall
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Hinterbliebenenrente


👁 Siehe auch: Unfallversicherung
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