Kfz Versicherung, Haarwildschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Mai 2017, 14:21 Uhr
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind. Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen:
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.
Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere eingeschlossen.