Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden. | Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden. | ||
'''Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen'''. | ⚠️ '''Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen'''. | ||
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten. | Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten. | ||
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Version vom 14. Mai 2017, 19:16 Uhr
Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchenden ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.
Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden.
⚠️ Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.
👁 Siehe auch: arglistige Täuschung
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Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung