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Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar. Unterschieden wird zwischen '''Beiträgen zur Basisversorgung''' (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung), '''zur Altersvorsorge''' (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur '''sonstigen Daseinsvorsorge''' (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.<br />
Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar. Unterschieden wird zwischen '''Beiträgen zur Basisversorgung''' (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung), '''zur Altersvorsorge''' (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur '''sonstigen Daseinsvorsorge''' (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.).<br />




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* '''Beruflich bedingte Versicherungen'''
* '''Beruflich bedingte Versicherungen sind Betriebsausgaben'''
- Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer können Beiträge i.d.R als Betriebsausgaben ansetzen.<br />
Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer können Beiträge i.d.R als Betriebsausgaben ansetzen.<br />
- Betriebs-, Berufshaftpflicht- Vermögensschadensversicherungen,<br />
- Betriebs-, Berufshaftpflicht- Vermögensschadensversicherungen,<br />
- Inventar-, Inhaltsversicherungen,<br />
- Inventar-, Inhaltsversicherungen,<br />
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