Kfz Versicherung, Leasingfahrzeuge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Mai 2017, 09:23 Uhr

XYZ

Der Umfang des Versicherungsschutzes der Kfz-Versicherung ist bei Leasingfahrzeugen eindeutig geregelt. So hat der Leasingnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Leasingsache – das Fahrzeug – in einer „angemessenen Form“ gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird.


„Angemessene Form“

Die „angemessene Form“ wird durch den Leasinggeber im Rahmen des Leasingvertrages geregelt. Im Regelfall reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht aus, um die Vorgaben des Leasingvertrages zu erfüllen. Eine Teilkaskoversicherung muss mindestens abgeschlossen werden, dennoch wird meist eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen, um im Falle eines Totalschadens finanziell abgesichert zu sein.


Rechtlicher Hintergrund

Aus rechtlicher Sicht bleibt der Leasinggeber während der Laufzeit des Leasingvertrages der Eigentümer der Leasingsache. Wird diese beschädigt, ist der Leasingnehmer verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Um bei einem Totalschaden vor einem evtl. Zahlungsausfall durch den Leasingnehmer entgegen zu wirken, ist die Kfz-Vollkaskoversicherung zu empfehlen. Die Kosten für die Kfz-Vollkastenversicherung gehen zu Lasten des Leasingnehmers. In den sog. Kombipaket-Leasingangeboten ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung im Leasingpreis bereits beinhaltet.


Abtretung der Ansprüche

In den Vertragsbedingungen eines Leasingvertrages wird meist vereinbart, dass der Leasingnehmer sämtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung an den Leasinggeber abgetreten werden. Der Leasinggeber will damit sicherstellen, dass ohne Mitarbeit des Leasingnehmers die Schadenregulierung erfolgen kann.