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Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br /> | Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br /> | ||
- In der privaten Unfallversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br /> | - In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br /> | ||
- privaten Lebensversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt,<br /> | - '''privaten Lebensversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt,<br /> | ||
- privaten Rentenversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt.<br /> | - '''privaten Rentenversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt.<br /> | ||