Datenschutzklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.
Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.


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Version vom 21. Mai 2017, 09:02 Uhr

Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.

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