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Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung | Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist. | ||
Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft. | Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft. | ||
👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[durchgeschriebenes wording]]<br /> | |||
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Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police | Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police | ||
[[Category:Versicherung_Allgemein]] | [[Category:Versicherung_Allgemein]] |