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Gefahrerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers.
Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Unter Umständen wird dann der Leistungsinhalt wie auch die Prämie dem veränderten Risiko angepasst.


Diese Verpflichtung besteht auch in der '''vorvertraglichen Zeitspanne,''' d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen  Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, Erhalt des Versicherungsscheins,  eintritt.
Diese Verpflichtung besteht auch in der '''vorvertraglichen Zeitspanne,''' d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen  Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, Erhalt des Versicherungsscheins,  eintritt.
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