Beitragszahler: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Mai 2017, 05:55 Uhr
Beitragszahler ist i.d.R. der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.
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