Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen
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: Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden'''. Dies '''ist i.d.R. nicht versichert'''. | :Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden'''. Dies '''ist i.d.R. nicht versichert'''. | ||
- Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.''' | - Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.''' |
Version vom 24. Mai 2017, 06:29 Uhr
Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.
- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies ist versichert.
- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies ist versichert.
- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der Trickdiebstahl,
- Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist i.d.R. nicht versichert.
- Der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen ist nicht automatisch versichert.
Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl
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