Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen
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- Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.''' | - Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.''' |
Version vom 24. Mai 2017, 06:34 Uhr
Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.
- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies ist versichert.
- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies ist versichert.
- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl,
Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist
i.d.R. nicht versichert.
- Der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen ist nicht automatisch versichert.
Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl
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