Hausratversicherung, Überspannungsschäden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
👁 Siehe auch: [[Elektronikversicherung private]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Elektronikversicherung private]]<br /> | ||
<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:XXX&mobileaction=toggle_view_mobile Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]<br /> | <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:XXX&mobileaction=toggle_view_mobile Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]<br /> | ||
Schlagwort: Blitzschlag, Überspannungsschaden, Überspannungsschäden<br /> | Schlagwort: Blitzschlag, Überspannungsschaden, Überspannungsschäden<br /> | ||
Version vom 25. Mai 2017, 08:31 Uhr
Blitzschlagschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt für Schäden, die durch den Blitzschlag direkt entstehen.
Bei Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung gibt es Einschränkungen, sie sind i.d.R. nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstentschädigungsleistungen, ca. 5% der Versicherungssumme, mitversichert. Bei elektronischen Geräten wie home entertainment Anlagen, TV, Computer, Dimmer usw., die dauernd am Netz sind, verursachen die meisten Stromnetzschäden und sind sehr kostspielig. Eine Versicherungsleistung von 5% reicht daher meistens nicht aus.
Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Überspannungsschäden ist sinnvoll. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes kann auch über eine separate private Elektronikversicherung erfolgen.
👁 Siehe auch: Elektronikversicherung private
Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen
Schlagwort: Blitzschlag, Überspannungsschaden, Überspannungsschäden