Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Deckungszusage''' erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br />
Die '''Deckungszusage''' erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br />
Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen das Risiko unter Vertrag zu nehmen und sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />


Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />





Version vom 27. Mai 2017, 15:29 Uhr

Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.

Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.


Schlagwort: Deckung, Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage, vorläufige Deckung

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