Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Deckung, Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage, vorläufige Deckung  
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Version vom 27. Mai 2017, 15:29 Uhr

Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.

Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.


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