Kfz Versicherung, Regress: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Mai 2017, 06:51 Uhr
Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten kann der Versicherer den Versicherungsnehmer bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Dies geschieht z.B. Bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung.