Kfz Versicherung, Sturmschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Mai 2017, 09:02 Uhr
Eine mittelbare wie auch unmittelbare Beschädigung des Kfz durch einen Sturm begleicht die Teilkaskoversicherung.
Ausnahme: Kommt es zu einer Kollision mit einem durch den Sturm entwurzelten Baum, leistet die Teilkasko nicht. Deckung besteht hier über eine Vollkaskoversicherung.