Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Schlagwort: Logopädie, Heilmittel<br /> | Schlagwort: Logopädie, Heilmittel<br /> | ||
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] |
Version vom 29. Mai 2017, 19:40 Uhr
Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:
- Stimmstörungen, Stimmtherapie
- Sprechtstörung, Sprechtherapie
- Sprachstörung, Sprachtherapie
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie
- Aphasie
Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.
Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: Logopädie, Heilmittel