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Bei Ärzten ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des Standesrechtes bzw. durch das Landesrecht gesetzlich geregelt. Das bestehen in ausreichender Höhe ist verpflichtend und bildet die Voraussetzung zur Zulassung des Arztes. <br /> | Bei Ärzten ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des Standesrechtes bzw. durch das Landesrecht gesetzlich geregelt. Das bestehen in ausreichender Höhe ist verpflichtend und bildet die Voraussetzung zur Zulassung des Arztes. <br /> | ||