Korrespondenzmakler: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Korrespondenzmakler-Status macht dann Sinn, wenn der Versicherungsnehmer beabsichtigt seine Verträge künftig vom Versicherugsmakler betreuen zu lassen und die Zeit bis zur Kündigung des Vertrages überbrückt wird und um dann ein Wechsel des Versicherers vorzunehmen. | Der Korrespondenzmakler-Status macht dann Sinn, wenn der Versicherungsnehmer beabsichtigt seine Verträge künftig vom Versicherugsmakler betreuen zu lassen und die Zeit bis zur Kündigung des Vertrages überbrückt wird und um dann ein Wechsel des Versicherers vorzunehmen. | ||
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Version vom 31. Mai 2017, 07:39 Uhr
Der Korrespondenzmakler übernimmt die komplette Korrespondenz zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Der Vertrag bleibt beim Versicherer, Courtage wird nicht gezahlt.
Der Makler erhält keinerlei Vergütungen. Versicherer die die Zusammenarbeit mit Maklern nicht unterstützen, kommen dem Wunsch des Versicherungsnehmers nach einer Maklerbetreuung in dieser Form nach, indem sie den Makler den Korrespondenzmakler-Status anbieten. Kooperation zwischen Versicherer und Versicherten stellt man sich allerdings anders vor. Obendrein soll der Makler seine Dienstleistung dem Versicherten zum Nulltarif zur Verfügung stellen.
⚠️ Besonders schwierig wird es, wenn es zum der Schadenfall kommt und der Makler mit deren Abwicklung beschäftigt wird. Die VermögensschadenhaftpflichtversicherunG des Maklers schliesst in den Bedingungen eine Haftung aus: „Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die dadurch entstanden sind, dass Schadenfälle außerhalb des vom Vermittler verwalteten Bestandes bearbeitet werden.“
Der Korrespondenzmakler-Status macht dann Sinn, wenn der Versicherungsnehmer beabsichtigt seine Verträge künftig vom Versicherugsmakler betreuen zu lassen und die Zeit bis zur Kündigung des Vertrages überbrückt wird und um dann ein Wechsel des Versicherers vorzunehmen.
Schlagwort: Makler, Korrespondenzmakler
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