Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Juni 2017, 09:29 Uhr
Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), - Versicherungsberater (§ 34 e GewO), - Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), - Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und - Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern geführt. Weitergehende Infos bekommen Sie von den Industrie- und Handelskammern..