Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen
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Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu: | Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu: | ||
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), | - Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br /> | ||
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO), | - Versicherungsberater (§ 34 e GewO),<br /> | ||
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), | - Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),<br /> | ||
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und | - Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und<br /> | ||
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) | - Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br /> | ||
Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern geführt. | |||
Weitergehende Infos bekommen Sie von | Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt. | ||
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Version vom 1. Juni 2017, 09:29 Uhr
Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.
Weitergehende Infos bekommen Sie von der IHK