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Damit ein Pflegetageversicherungstarif förderfähig ist, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein: | Damit ein Pflegetageversicherungstarif förderfähig ist, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein: | ||
- der Abschluss des Vertrages muss zu brancheneinheitlichen Bedingungen erfolgen (keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse)<br /> | |||
- die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen<br /> | |||
- das Pflegetagegeld wird geleistet<br /> | |||
* für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz | * für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz | ||
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* als Geldleistung und nicht als Sachleistung | * als Geldleistung und nicht als Sachleistung | ||
* ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer | * ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer | ||
- die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben.<br /> | |||
- Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht<br /> | |||
- der Versicherte hat das Recht den Vertrag zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen<br /> | |||
* '''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung''' | * '''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung''' | ||
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- Die Pflege-Bahr-Versicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht pflegebedürftig ist<br /> | |||
- die Beitragshöhe ist vom Eintrittsalter und der vereinbarten Leistungen abhängig<br /> | |||
- es erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung<br /> | |||
- es besteht keine Höchsteintrittsalterbeschränkung<br /> | |||
- keine Antragsablehnung durch den Versicherer möglich – Kontrahierungszwang besteht<br /> | |||
- keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge möglich<br /> | |||
- Mitnahme der Pflege-Bahr-Versicherung ins EU-Ausland bei fortbestehen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung<br /> | |||
- Umstellungsoption in eine Anwartschaftsversicherung bei Umzug ausserhalb der EU. Oder Beendigung mit Wegzug aus Deutschland.<br /> | |||
* | * '''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung''' | ||
- die staatliche Zulage wird nur bei Pflegetagegeldversicherung gewährt<br /> | |||
- die Leistungen können erst nach Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren beansprucht werden<br /> | |||
- im Leistungsfall bzw.Versicherungsfall besteht weiterhin die Beitragszahlungspflicht; keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall<br /> | |||
- die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden kann nicht individuell gewählt werden, sondern unterliegt den Vorgaben der einzelnen Versicherungsgesellschaften<br /> | |||
- der Leistungsumfang in den einzelnen Pflegegraden ist geringer als bei ungeförderten Tarifen<br /> | |||
- die Entwicklung des Beitragsaufwandes ist nicht abschätzbar<br /> | |||
- die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre; eine Kündigung ist frühestens zum Ende des 2ten Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich<br /> | |||