Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen
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- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br /> | - Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br /> |
Version vom 1. Juni 2017, 16:51 Uhr
Das Vermittlerregister wird von den Inustrie- u. Handelskammern (IHK) geführt. Vermittler benötigen nach der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar.
http://www.vermittlerregister.info
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Tel.: 08105 - 778960
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