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Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen: | Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen: | ||
- Vorname und Nachname sowie Firmenname<br /> | |||
- betriebliche Anschrift<br /> | |||
- tätig als<br /> | |||
- Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO<br /> | |||
- gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4 GewO<br /> | |||
- Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 7 GewO<br /> | |||
- Anschrift mit Telefonnummer und Homepage der gemeinsamen Stelle nach § 11 Abs. 1 GewO und Registierungsnummer des Vermittlerregisters<br /> | |||
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen, die dieser aufgrund von Stimmrechten oder Kapital besitzt<br /> | |||
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen an dessen Stimmrechten oder Kapital besitzen<br /> | |||
- Anschrift der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern<br /> | |||