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Zu beachten ist, dass bei der Ausübung von Extremsportarten, wie z.B. Fallschirmspringen oder Wracktauchen keine Zuordnung zu einer Risikogruppe erfolgt und daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird. | Zu beachten ist, dass bei der Ausübung von Extremsportarten, wie z.B. Fallschirmspringen oder Wracktauchen keine Zuordnung zu einer Risikogruppe erfolgt und daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird. | ||
'''Gefahrenklassen in der Krankentaggeldversicherung''' | |||
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