D&O, wichtige Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen. | Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen. Die Geheimhaltung zählt hier zu den Obliegenheiten. | ||
Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br /> | Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br /> | ||
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Version vom 8. Juni 2017, 13:25 Uhr
Klausel zur erweiterten Vermögensschadenversicherung
Eigenschadenausschlussklausel
Bei Eigenschäden sieht die D&O Versicherung häufig keine Leistung vor. Nur wenige Versicherer bieten hier Schutz an.
Verschaffungsklausel
In Dienstverträgen ... XXX
Freistellungsklausel - Company Reimbursement
Durch die Freistellungsklausel steht die Versicherungsleistung dem Betrieb als VN zu, nicht der versicherten Person. Der Betrieb stellt die versicherte Person von Außenhaftungsansprüchen frei. Der Schaden wird dem Betrieb zugerechnet.
Geheimhaltungsklausel
Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen. Die Geheimhaltung zählt hier zu den Obliegenheiten.
Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten