Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
'''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.


Plansch- und Reinigungswasser,<br />
* Plansch- und Reinigungswasser,<br />
aufsteigendes Grundwasser,<br />
* aufsteigendes Grundwasser,<br />
Rückstau der Kanalisation,<br />
* Rückstau der Kanalisation,<br />
Wasseraustritt aus einem Aquarium, <br />
* Wasseraustritt aus einem Aquarium, <br />
Wasseraustritt aus einem Wasserbett.<br />
* Wasseraustritt aus einem Wasserbett.<br />





Version vom 24. Oktober 2016, 12:10 Uhr

Wasserschaden

Täglich ereignen sich ca. 4.000 Wasserschäden, also alle 25 Sekunden ein Schaden.

Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Schäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Schäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
(nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)
Schäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung
Schäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung


Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

  • Plansch- und Reinigungswasser,
  • aufsteigendes Grundwasser,
  • Rückstau der Kanalisation,
  • Wasseraustritt aus einem Aquarium,
  • Wasseraustritt aus einem Wasserbett.


Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Abwasser