Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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* Schäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung<br />
* Schäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung<br />
* Schäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers<br />
* Schäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers<br />
* Schäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)<br />
* Schäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (bei Schaden in Haus oder Wohnung)<br />
* Schäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung<br />
* Schäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung<br />
* Schäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung<br />
* Schäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung<br />
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* Wasseraustritt aus einem Aquarium, <br />
* Wasseraustritt aus einem Aquarium, <br />
* Wasseraustritt aus einem Wasserbett.<br />
* Wasseraustritt aus einem Wasserbett.<br />


Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf,
Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf,
Rückstau, Leitungswasser, Abwasser
Rückstau, Leitungswasser, Abwasser
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 24. Oktober 2016, 12:13 Uhr

Wasserschaden

Täglich ereignen sich ca. 4.000 Wasserschäden, also alle 25 Sekunden ein Schaden.

  • Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
  • Schäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
  • Schäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (bei Schaden in Haus oder Wohnung)
  • Schäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung
  • Schäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung

Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

  • Plansch- und Reinigungswasser,
  • aufsteigendes Grundwasser,
  • Rückstau der Kanalisation,
  • Wasseraustritt aus einem Aquarium,
  • Wasseraustritt aus einem Wasserbett.


Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Abwasser